Deutschland schaut in diesen Tagen gespannt zu, wie sich Politik, Lehrkräfte,- Eltern und Schüler:innen einen Weg zurück in den Schulalltag ertasten. Die einzelnen Bundesländer haben nun wieder schrittweise mit dem Schulbetrieb gestartet. Für die meisten Schüler:innen bedeutet dies allerdings nur ein bis zwei Präsenztage pro Woche. Somit ist klar: Eine Rückkehr zur Normalität wird es so schnell nicht geben; der neue Corona-Schulalltag ist eine Mischung aus Präsenzunterricht und oft digitalem Distanzlernen. Die vergangenen Wochen des „Homeschoolings“ und die Anforderungen an die kommenden hybriden Lernformen zeigen nachdrücklich, wie viel Nachholbedarf unser Bildungssystem vor allem in puncto Digitalisierung hat.

Auch wenn der Einsatz und das Improvisationstalent von Schulen, Lehrkräften und Eltern zumindest eine Basisversorgung mit Lerninhalten ermöglicht hat: Die ersten Monate Online-Unterricht haben schonungslos die Unzulänglichkeiten der digitalen Infrastruktur und das digitalkonzeptionelle Vakuum im deutschen Schulwesen aufgezeigt. Es fehlt an allen Ecken und Enden.

Mit dem Blick nach vorn wird deutlich, dass die Digitalisierung des Lernens und Lehrens jetzt nicht mit der Brechstange, sondern nur mit einer klaren, ganzheitlichen Strategie erfolgen kann. Aus den Lehren der Corona-Krise ergeben sich Chancen, eine solche Strategie endlich wirksam umzusetzen und dadurch zumindest ab Herbst dieses Jahres eine sinnvolle Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht sicherzustellen.

Für uns bilden die folgenden sechs Beobachtungen die Basis für sechs strategische Schlussfolgerungen weiter unten:

Digitales Lernen wird zum Mainstream: Alle Lehrkräfte müssen nun zu digitalen Anwendungen greifen, um ihren Unterricht aufzubereiten und um alle Schüler:innen zu erreichen. Analoge Didaktik lässt sich allerdings nicht direkt in digitales Lehren überführen; die Krise wirkt wie eine konzentrierte Fortbildung für den kompletten Lehrkörper. Der Erfahrungsaufbau im digitalen Lernen und Lehren mit neuen Anwendungen geschieht bisher freilich weitgehend autodidaktisch – Unterstützungsangebote für einen gezielten Kompetenzaufbau im gesamten Kollegium fehlen meist.

Chancengerechtigkeit heißt jetzt auch digitale Chancengerechtigkeit: Um relevante Erfolge im digitalen Lernen zu ermöglichen, reicht ein Handy zumeist nicht aus; für eine Vielzahl digitaler Anwendungen bedarf es eines Tablets oder Computers. Nicht alle Kinder haben jedoch Zugriff auf solche digitalen Endgeräte und zuverlässiges Internet. Dadurch verzeichnen Schüler:innen unterschiedliche Lernzuwächse – die Schere zwischen Kindern aus benachteiligten und bildungsnahen Schichten weitet sich.

Vielfältige Angebote fürs digitale Lernen erschweren den Überblick: Eine Vielzahl digitaler Anwendungen sprießen aus dem Boden. Die Krise bietet auch neuen Akteuren jenseits traditioneller Verlage ein Gelegenheitsfenster. Die wachsende Vielfalt an digitalen Lerninhalten, Werkzeugen und Plattformen sorgt für Unsicherheit. Es mangelt an Kriterien und Kompetenzen, um qualitätsvolle Angebote zu identifizieren. Zudem fehlt das Wissen, wie sich diese Anwendungen zu den Lehrplänen verhalten und welche Lerntheorien ihnen zu Grunde liegen.

Auf Kommunikation kommt es an: Lernen ist und bleibt ein sozialer Prozess. Für erfolgreiches Lernen bedarf es der Kommunikation, der Interaktion und des Feedbacks sowohl zwischen Lehrkräften als auch mit und zwischen Eltern und Schüler:innen. Aktuell kommt dies bei den digitalen Anwendungen zu kurz. Es fehlt an Wissen sowie verlässlichem Zugriff auf digitale Kommunikations- und Lernplattformen. Zudem besitzen weder alle Schüler:innen noch alle Lehrkräfte die für entsprechende Kommunikation nötigen (dienstlichen) Endgeräte, sodass auf digitalem Wege längst nicht alle verlässlich erreicht werden.

Der Schutz persönlicher Daten sorgt für Unsicherheit: Durch die Verwendung digitaler Anwendungen entsteht eine Vielzahl an Daten über Lehrkräfte, Schüler:innen und deren Lernprozesse. Da bisher keine klaren Strukturen geschaffen wurden und praktikable Lösungen fehlen, wächst die Unsicherheit hinsichtlich des Datenschutzes. Diese Unsicherheit führt entweder zu einem Rückgriff auf Anwendungen, die sich in einem datenschutzrechtlichen Graubereich bewegen, oder verhindert den ambitionierten Einsatz digitaler Tools.

Der Bildungsföderalismus versagt: Der Ausbaustand digitaler Bildung unterscheidet sich in Deutschland stark. Einzelne Bundesländer haben es in den vergangenen Jahren versäumt, eine entsprechende digitale Infrastruktur zu schaffen; ein gemeinsames Vorgehen der Länder fehlt fast vollkommen. Der Bund agiert als Lückenbüßer: Mit Bundesmitteln aus dem Digitalpakt dürfen Bildungsinhalte, z.B. Lizenzen und neue Lernmaterialien, erworben werden. Zusätzlich öffnet der Bund die Nutzung der von ihm entwickelten HPI Schul-Cloud für alle Schulen, denen kein landesseitiges Angebot zur Verfügung steht.

Was folgt aus diesen Beobachtungen? Wie können die Erkenntnisse in eine langfristig orientierte Strategie überführt und der aktuelle Schub für eine systematische Erschließung des Potenzials digitaler Bildung genutzt werden? Wir ziehen diese sechs Schlussfolgerungen:

Digitales Lernen zum Standard machen: Schulinterne sowie -übergreifende Fortbildungen müssen die gesammelten Erfahrungen und erfolgreichen Anwendungen festhalten, strukturieren und im Kollegium verstetigen. Neue Formen der Online-Zusammenarbeit und das Teilen der Erfahrungen können die Professionalisierung aller Lehrkräfte unterstützen und somit digitales Lernen und Lehren in der Breite verankern. Zudem muss der Aufbau digitaler Kompetenzen in allen drei Phasen der Lehrer:innenbildung selbstverständlich werden; nötig sind jetzt Fortbildungsangebote, die unmittelbar den weiteren Kompetenzaufbau von Lehrkräften befördern. Neben der Befähigung des Lehrkörpers braucht es dringend Angebote, die Schulleitungen und Schulträger, Bildungsverwaltung und lehrerbildende Hochschulen in die Lage versetzen, den digitalen Wandel konsequent mitzugestalten.

Digitale Chancengerechtigkeit befördern: Der Digitalpakt muss jetzt zügig umgesetzt werden. Zusätzlich zur benötigten digitalen Infrastruktur (inkl. Support) an allen Schulen bedarf es auch mobiler Endgeräte für Lehrkräfte und Schüler:innen spätestens ab der 5. Schulstufe und Zugang zu schnellem, mobilem Internet, unabhängig von der Ausstattung im Elternhaus. Außerdem muss die Lehrmittelfreiheit auf digitale Angebote ausgeweitet werden. Eine Ausstattung aller Schüler:innen mit notwendigen digitalen Lernmitteln, u.a. Endgeräten, die über einen vergleichbaren Funktionsumfang verfügen, muss zur Regel werden. Eltern sollten an den Kosten in einem angemessenen und sozial gerechten Maße beteiligt werden.

Orientierung über digitale Lernangebote schaffen: Digitale Anwendungen müssen durch die Länder qualitätsgeprüft werden; es bedarf einer Zulassung analog zu der von Schulbüchern sowie einer Verknüpfung der Anwendungen mit den Lehrplänen der Bundesländer. Offene, lizenzfreie Unterrichtsmaterialien (sog. Open Educational Resources, kurz OER) müssen gefördert und kuratiert werden; Lehrkräfte sollten Kompetenzen zur eigenständigen Auswahl geeigneter digitaler Lernmaterialien aufbauen. Neben der pädagogischen Qualität der Angebote müssen auch die Alltagstauglichkeit, der Datenschutz und die Kosten in den Blick genommen werden: Die Finanzierung und Zuständigkeit für die Beschaffung digitaler Lehrmittel (z.B. Lizenzen) sollten klar geregelt werden.

Den flächendeckenden Einsatz ausgereifter Lern- und Kommunikationsplattformen ermöglichen: Ein Angebot an ausgereiften und zertifizierten Lernplattformen muss die Basis für die Zusammenarbeit, die Kommunikation sowie den Materialaustausch innerhalb des Kollegiums und mit den Schüler:innen bilden. Lernplattformen können personalisiertes Lernen der Schüler:innen gezielt unterstützen. Bundesländer sollten von teuren Eigenentwicklungen absehen, die in ihrer Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit in der Regel weit hinter bestehenden Lösungen zurückbleiben.

Datenschutz gewährleisten und einheitliche Regelungen treffen: Datenschutzrichtlinien sollten transparenter und weniger komplex aufbereitet werden. Sowohl für Nutzer (Lehrkräfte, Schüler:innen, Eltern) als auch für Entwickler:innen digitaler Bildungsangebote bedarf es klarer Leitlinien. Der Umgang mit Cloud-Anwendungen sowie mit Programmierschnittstellen (APIs) zwischen verschiedenen Anwendungen muss deutschlandweit einheitlich geregelt werden. Durch Single-Sign-On-Lösungen können unterschiedliche Dienste sinnvoll, nutzerfreundlich und sicher miteinander kombiniert werden.

Bildungspolitische Verantwortlichkeiten und Finanzierung klären: Die Länder müssen gemeinsam ein leistungsfähiges digitales Angebot schaffen. Sinnvoll ist eine Abstimmung unter anderem bei den Themen Standards (z.B. für Programmierschnittstellen), übergreifende Lizenzen, Datenschutz in Form eines Identitätsmanagementsystems sowie Entwicklung und Beschaffung von Lernplattformen. Damit die digitale Infrastruktur gewartet und auf aktuellem Stand gehalten werden kann, müssen die Länder über eine aufgabengerechte Finanzierung verfügen. Das gelingt nur, wenn Bund und Länder eine Einigung über eine Verstetigung der Mittel aus dem Digitalpakt erzielen.

Diese strategischen Eckpfeiler sind kein Notfall-Plan für das deutsche Schulwesen im Falle einer erneuten Pandemie. Es geht vielmehr darum, dass wir die Corona-Krise als Gelegenheit betrachten und nutzen, um die Digitalisierung und damit Zukunftsfähigkeit unseres Bildungssystems entschlossener als jemals zuvor anzupacken. Nur wenn wir die Erkenntnisse aus der jetzigen Ausnahmesituation beherzigen und die richtigen Schlüsse ziehen, kann Deutschlands Aufholjagd bei der digitalen Bildung gelingen.